Der Bundestag hat mal wieder (am 02.03.2012) das BGB hinsichtlich des Verbraucher-Schutzes beim Online-Einkauf geändert.

Neben einigen anderen Änderungen wurde die sogenannte “Button-Lösung” für Online-Shops beschlossen. Diese sieht vor, dass die Beschriftung für die Schaltflächen, die die eigentliche Bestellung auslösen, einen eindeutigen Hinweis auf die Zahlungspflicht bzw. das Entstehen von Kosten enthalten.

Begriffe, die bisher üblich waren, wie z.B. “Bestellen” oder “Bestellung abschließen” sind dann nicht mehr erlaubt. Es muss ab so fort z.B.heißen “zahlungspflichtig bestellen” oder “kaufen” oder “Kostenpflichtigen Vertrag abschließen“.

Wird diese Vorschrift nicht eingehalten, kommt der gesamte Vertrag nicht zu Stande und der Kunde ist nicht zur Zahlung verpflichtet!

Weitere Gesetzesänderungen beziehen sich auf die Inhalte der Bestellübersicht, die nun auch eine Produktbeschreibung enthalten muss und alle Zusatzkosten auflistet.

Die genaue Beschreibung der geplanten Änderungen finden Sie auf der Website vom Händlerbund. Es gibt auf dieser Seite eine PDF-Datei zum Download, die alle erforderlichen Änderungen enthält.

Die vollständige Umsetzung dieser neuen Regelungen wird für alle Online-Shop-Betreiber zu hohem Aufwand führen und die vorübergehend Abbruchrate bei den Bestellungen erhöhen, weil die Käufer die ungewohnte Benutzerführung nicht gewohnt sind.

Wann das Gesetz in Kraft tritt ist noch unklar, vermutlich zum 01.06.2012 oder zum 01.07.2012

Mittlerweile wurde das Gesetz beschlossen und es tritt am 01.08.2012 in Kraft.